Nutzer müssen sich immer vor Betrugsversuchen hüten, sei es per Mail, Telefon – oder sogar per Post. Jetzt warnt die Verbraucherzentrale vor falschen Rechnungen im Briefkasten. Was Sie tun sollten.
Vor diesen Phishing-Versuchen sollten Sie sich hüten
Wer in seinem Postfach eine Rechnung über "Service für Erwachsene" oder "Erotikservice" findet, sollte sich hüten. Denn hierbei kann es sich um eine Betrugsmasche handeln, um an das Geld von Nutzern zu kommen. Davor warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Der Brief stammt von der Firma Telesmart in Prag . Auf dem Schreiben sind ein Datum und eine Uhrzeit vermerkt, zu der Nutzer den "Service für Erwachsene" angerufen haben sollen. Das Geld soll entweder bar an eine Adresse in der Tschechischen Republik geschickt oder an ein tschechisches Bankkonto überwiesen werden. Wer nicht zahlt, dem drohen die Betrüger mit "Verzugsfolgen".
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine "offensichtliche erfundene" Forderung handele. Ein Betroffener berichtet zudem, dass er etwa sechs Wochen vor Erhalt des Briefes einen Anruf von einem angeblichen Postmitarbeiter erhalten habe. Der hatte die Anschrift des Nutzers prüfen wollen, weil ein Brief nicht zugestellt werden könne. "Möglicherweise besteht zwischen dem Anruf und dem Brief ein Zusammenhang", schreibt die Verbraucherzentrale NRW.
Was Nutzer tun sollten
Von der Masche mit den falschen Rechnungen wurde in der Vergangenheit immer wieder gewarnt. Statt Telesmart nutzten Betrüger aber andere Firmennamen wie WRS, Hervack, Westbill TRC Telemedia, Bohemia Factoring oder Kaver Plus.
Die Verbraucherschützer raten, solche Rechnungen nicht zu zahlen, wenn Sie solche Dienstleistungen nicht beansprucht haben. Auch sollten Sie bei unbekannten Anrufen vermeiden, das Wort "Ja" zu sagen. Das kann von Betrügern nämlich missbraucht werden. Mehr dazu lesen Sie hier .
Wenn Unbekannte für Waren oder Dienstleistungen Geld fordern, sollten Sie zudem widersprechen. Auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie entsprechende Musterformulare. Und: "Lassen Sie sich nicht von Mahnungen und Inkassobriefen verunsichern", schreiben die Verbraucherschützer. "Solange die Forderungen nicht belegt werden, müssen Sie nicht weiter reagieren." Wenn aber ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, sollten Nutzer innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.